Verwaltungsgerichtshof
16.11.1994
94/12/0197
GRS wie 85/18/0342 E 7. Mai 1986 VwSlg 12135 A/1986 RS 4 (hier: Feststellung der ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst unzulässig)
Ein Feststellungsbescheid ist unzulässig, wenn auf Grund der anzuwendenden Rechtslage bereits ein Leistungsbescheid möglich ist.