Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1994

Geschäftszahl

94/12/0158

Rechtssatz

Die Frage der Dienstfähigkeit ist zwar grundsätzlich eine medizinische Fachfrage, zu deren Lösung entsprechende Sachverständige heranzuziehen sind, insofern aber habituelle Charaktereigenschaften (unter habitus in psychischem Sinn sind zum Charakter gewordene, verhaltenseigene, gewohnheitsmäßige Besonderheiten im Erscheinungsbild bzw im Verhalten eines Menschen zu verstehen; Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990) oder sonstige Persönlichkeitsauffälligkeiten eine Rolle spielen, kommen auch andere Beweismittel in Frage (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990).