Verwaltungsgerichtshof
16.11.1994
94/12/0158
Die Frage der Dienstfähigkeit ist zwar grundsätzlich eine medizinische Fachfrage, zu deren Lösung entsprechende Sachverständige heranzuziehen sind, insofern aber habituelle Charaktereigenschaften (unter habitus in psychischem Sinn sind zum Charakter gewordene, verhaltenseigene, gewohnheitsmäßige Besonderheiten im Erscheinungsbild bzw im Verhalten eines Menschen zu verstehen; Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990) oder sonstige Persönlichkeitsauffälligkeiten eine Rolle spielen, kommen auch andere Beweismittel in Frage (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990).