Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1995

Geschäftszahl

94/12/0142

Rechtssatz

Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist iSd Paragraph 12, Absatz 3, LDG 1984 bezogen auf die dienstlichen Aufgaben bzw die Frage der Möglichkeit der Zuweisung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes zu sehen. Dementgegen ist der Begriff der Erwerbsfähigkeit wesentlich umfassender.