Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.1998

Geschäftszahl

94/12/0086

Rechtssatz

Einer unterschiedlichen internen Arbeitsplatzbewertung kommt unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 40, Absatz 2, Ziffer eins und Ziffer 2, BDG 1979 keine rechtserhebliche Bedeutung zu (Hinweis E 25.1.1995, 94/12/0281).