Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1998

Geschäftszahl

94/12/0056

Rechtssatz

Hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit zur Erhebung der Beschwerde nach Paragraph 26, Absatz 2, VwGG zulässigerweise Gebrauch gemacht, gilt die Fiktion des Paragraph 26, Absatz 2, VwGG (Zustellung ab Kenntnis vom Inhalt des Bescheides) und ist daran die Rechtzeitigkeit der Beschwerde zu messen (Hinweis E 11.10.1990, 90/06/0058, VwSlg 13284 A/1990).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

97/12/0377