Verwaltungsgerichtshof
22.04.1998
94/12/0056
GRS wie 0529/69 B 16. Mai 1969 VwSlg 7568 A/1969 RS 2
Eine Beschwerdeführung im Sinne des Paragraph 26, Absatz 2, VwGG 1965 ist durch übergangene Parteien - Personen also, die einem Verfahren aus welchem Grunde immer in der Rechtstellung einer Partei nicht zugezogen wurden - nicht zulässig, weil die Frage des Mitspracherechtes zunächst durch die in Betracht kommende Behörde entschieden werden muß, sei es durch Abweisung eines Antrages auf Bescheidzustellung, sei es durch Anerkennung der Parteistellung in Form der Bescheidzustellung. (Hinweis auf B vom 8. November 1968, Zl. 1091/68)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/12/0377