Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1994

Geschäftszahl

94/12/0034

Rechtssatz

Die Nichtausübung der Befugnisse nach Paragraph 68, Absatz 4, AVG ist vollständig - also auch hinsichtlich der Gründe, warum die Behörden nicht von der ihnen eingeräumten Möglichkeit der Nichtigerklärung Gebrauch machen - der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen.