Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.1994

Geschäftszahl

94/11/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/18 92/11/0234 5

Stammrechtssatz

Die vom Bf in einem Verfahren zur Entziehung seiner Lenkerberechtigung vorgetragenen wirtschaftlichen (daß er ohne Lenkerberechtigung "in eine katastrophale Situation gerate") und familiären (daß er unter Benützung seines Pkws leichter sein Kleinkind besuchen könne) Argumente können mangels Relevanz für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit des Bf nicht Beachtung finden.