Verwaltungsgerichtshof
15.03.1994
94/11/0064
Eine "inzwischen massiv eingetretene positive Persönlichkeitsentwicklung und Charakterentwicklung" wird im Verhalten der betreffenden Person während der nach Paragraph 73, Absatz 2, KFG verfügten und bemessenen Zeit zum Ausdruck zu kommen haben und in einem allfälligen Verfahren betreffend Erteilung der Lenkerberechtigung nach Ablauf dieser Zeit zu berücksichtigen sein.