Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1994

Geschäftszahl

94/11/0064

Rechtssatz

Eine "inzwischen massiv eingetretene positive Persönlichkeitsentwicklung und Charakterentwicklung" wird im Verhalten der betreffenden Person während der nach Paragraph 73, Absatz 2, KFG verfügten und bemessenen Zeit zum Ausdruck zu kommen haben und in einem allfälligen Verfahren betreffend Erteilung der Lenkerberechtigung nach Ablauf dieser Zeit zu berücksichtigen sein.