Verwaltungsgerichtshof
15.03.1994
94/11/0064
Die psychologischen Kriterien, wie kraftfahrspezifische Eignung und Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, sind der Erteilungsvoraussetzung der geistigen Eignung zuzuordnen, welche ihrerseits einer ärztlichen und psychologischen Beurteilung zugänglich ist (Hinweis E 20.10.1992, 92/11/0166).