Verwaltungsgerichtshof
26.02.1996
94/10/0192
Die Lösung der Frage, ob eine Sache unter den Begriff der "Anlage" iSd Allg Slbg LSchV fällt, hat unabhängig von und logisch vorgeordnet der Beurteilung zu erfolgen, ob davon eine "abträgliche Beeinflussung" (des Landschaftsbildes usw) iSd Paragraph 17, Absatz 2, Slbg NatSchG 1993 ausgeht.