Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1996

Geschäftszahl

94/10/0192

Rechtssatz

Die Lösung der Frage, ob eine Sache unter den Begriff der "Anlage" iSd Allg Slbg LSchV fällt, hat unabhängig von und logisch vorgeordnet der Beurteilung zu erfolgen, ob davon eine "abträgliche Beeinflussung" (des Landschaftsbildes usw) iSd Paragraph 17, Absatz 2, Slbg NatSchG 1993 ausgeht.