Verwaltungsgerichtshof
29.05.1995
94/10/0188
Maßgebend für die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides ist - sofern das Gesetz nicht an anderes anknüpft - die Sachlage im Zeitpunkt seiner Erlassung.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/10/0193