Verwaltungsgerichtshof
29.05.1995
94/10/0188
GRS wie 85/02/0219 B 23. Oktober 1985 RS 2
Der Beschwerdegrund der Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde ist auch ohne diesbezügliche Rüge der Partei wahrzunehmen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/10/0193