Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1996

Geschäftszahl

94/10/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/10/0147 E 17. Mai 1993 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Entfernungsauftrag nach Paragraph 39, Absatz eins und Absatz 4, OÖ NatSchG 1982 in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz eins, legcit setzt einen konsenslos vorgenommenen Eingriff in das Landschaftsbild voraus.