Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1996

Geschäftszahl

94/10/0165

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/02 88/10/0179 2

Stammrechtssatz

Fragen der Bewilligungsfähigkeit sind in einem Verfahren zur Beseitigung eines konsenslosen Zustandes gem Paragraph 39, OÖ NatSchG unerheblich.