Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1995

Geschäftszahl

94/10/0145

Rechtssatz

Bezieht sich ein Antrag auf Feststellung gemäß Paragraph 6, Absatz 2, OÖ NatSchG 1982 auf zwei oder mehrere Maßnahmen, so ist es nicht rechtswidrig, wenn sich die Behörde mit der Beurteilung der Eingriffswirkung der Maßnahmen in ihrer Gesamtheit begnügt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/10/0146