Verwaltungsgerichtshof
23.01.1995
94/10/0145
Bezieht sich ein Antrag auf Feststellung gemäß Paragraph 6, Absatz 2, OÖ NatSchG 1982 auf zwei oder mehrere Maßnahmen, so ist es nicht rechtswidrig, wenn sich die Behörde mit der Beurteilung der Eingriffswirkung der Maßnahmen in ihrer Gesamtheit begnügt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/10/0146