Verwaltungsgerichtshof
23.01.1995
94/10/0145
GRS wie 88/10/0027 E 16. Mai 1988 RS 7
(hier: Errichtung einer Blechgerätehütte, einer Thujenhecke, eines Holzlamellenzaunes, eines Schwimmbeckens, Anbringen von Waschbetonplatten, eines Holzgebäudes, Aufstellen eines Tischtennistisches, eines Blech-WC, einer Tisch-Bankkombination, einer Hollywoodschaukel auf einem mittels Waschbetonplatten befestigten Platz, eines Schilfmattenzaunes, Ablagerung von Trapezblechprofilen und sonstigem Unrat, Anbringen eines Wohnmobiles im Schutzbereich eines Baches)
Auch das Unterbleiben der "Verstärkung" einer Eingriffswirkung ("weitere Belastung")" durch einen weiteren Badesteg liegt im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/10/0146