Verwaltungsgerichtshof
23.01.1995
94/10/0145
GRS wie VwGH E 1993/07/05 93/10/0085 1
Die Beurteilung eines baulichen Objektes als maßgeblicher Eingriff setzt nicht voraus, daß im betreffenden Uferabschnitt noch keinerlei Verbauung besteht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/10/0146