Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1995

Geschäftszahl

94/10/0145

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/07/05 93/10/0085 1

Stammrechtssatz

Die Beurteilung eines baulichen Objektes als maßgeblicher Eingriff setzt nicht voraus, daß im betreffenden Uferabschnitt noch keinerlei Verbauung besteht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/10/0146