Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1995

Geschäftszahl

94/10/0123

Rechtssatz

Die Lage der Berufssitze der Ärzte im maßgeblichen Gebiet ist als Indikator für die Prognose des voraussichtlichen Kundenverlustes einer Apotheke grundsätzlich - von Ausnahmen abgesehen - ungeeignet. Daraus folgt, daß Arztordinationen als Einflutungserreger nicht in Betracht kommen (Hinweis E 30.5.1985, 83/08/0181).