Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1995

Geschäftszahl

94/10/0123

Rechtssatz

Aus der Zahl der im (ursprünglich beantragten) Standort der geplanten Apotheke wohnhaften Personen kann noch nicht auf die von der geplanten Apotheke zu versorgenden Personen geschlossen werden.