Verwaltungsgerichtshof
25.03.1996
94/10/0122
GRS wie 88/10/0027 E 16. Mai 1988 RS 7
Auch das Unterbleiben der "Verstärkung" einer Eingriffswirkung ("weitere Belastung")" durch einen weiteren Badesteg liegt im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
95/10/0054