Verwaltungsgerichtshof
25.03.1996
94/10/0122
Die Beurteilung eines Objektes als maßgeblicher Eingriff in das Landschaftsbild setzt nicht voraus, daß im betreffenden Uferabschnitt noch keinerlei Verbauung besteht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
95/10/0054