Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1996

Geschäftszahl

94/10/0122

Rechtssatz

Die Beurteilung eines Objektes als maßgeblicher Eingriff in das Landschaftsbild setzt nicht voraus, daß im betreffenden Uferabschnitt noch keinerlei Verbauung besteht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

95/10/0054