Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.05.1996

Geschäftszahl

94/10/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/28 91/19/0134 8

(hier: betreffend einen handelsrechtlichen Geschäftsführer)

Stammrechtssatz

Wenn im Rahmen der Umschreibung der Aufgaben eines Filialleiters allgemein von der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen die Rede ist, so liegt darin nicht die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten. In jedem zielstrebig geführten Unternehmen werden den einzelnen Mitarbeitern Aufgaben übertragen, ohne daß dies jeweils die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten beinhaltet (Hinweis E 11.3.1993, 91/19/0158).