Verwaltungsgerichtshof
06.05.1996
94/10/0116
GRS wie VwGH E 1993/10/28 91/19/0134 8
(hier: betreffend einen handelsrechtlichen Geschäftsführer)
Wenn im Rahmen der Umschreibung der Aufgaben eines Filialleiters allgemein von der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen die Rede ist, so liegt darin nicht die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten. In jedem zielstrebig geführten Unternehmen werden den einzelnen Mitarbeitern Aufgaben übertragen, ohne daß dies jeweils die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten beinhaltet (Hinweis E 11.3.1993, 91/19/0158).