Verwaltungsgerichtshof
29.01.1996
94/10/0111
GRS wie 83/07/0366 E 25. September 1986 RS 2
Ein mit dem öffentlichen Interesse im Einklang stehendes privates Siedlungsinteresse an der Rodung fehlt, wenn die gerodeten Baugründe an Dritte verkauft werden sollen (Hinweis E 29.1.1985, 84/07/0079), wenn das private Interesse in ungewisser Zukunft liegt oder wenn in Betracht kommende Nichtwaldflächen unausgenützt bleiben.