Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1996

Geschäftszahl

94/10/0111

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/07/0366 E 25. September 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ein mit dem öffentlichen Interesse im Einklang stehendes privates Siedlungsinteresse an der Rodung fehlt, wenn die gerodeten Baugründe an Dritte verkauft werden sollen (Hinweis E 29.1.1985, 84/07/0079), wenn das private Interesse in ungewisser Zukunft liegt oder wenn in Betracht kommende Nichtwaldflächen unausgenützt bleiben.