Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1996

Geschäftszahl

94/10/0111

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/18 94/10/0007 2

Stammrechtssatz

Ist in der Gemeinde eine ausreichende Baulandreserve auf Nichtwaldflächen vorhanden, die für eine Verbauung zur Verfügung stehen, dann kann nicht von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Rodung einer Waldfläche für Bauzwecke die Rede sein (Hinweis E 19.11.1990, 90/10/0156).