Verwaltungsgerichtshof
29.01.1996
94/10/0111
GRS wie VwGH E 1994/04/18 94/10/0007 2
Ist in der Gemeinde eine ausreichende Baulandreserve auf Nichtwaldflächen vorhanden, die für eine Verbauung zur Verfügung stehen, dann kann nicht von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Rodung einer Waldfläche für Bauzwecke die Rede sein (Hinweis E 19.11.1990, 90/10/0156).