Verwaltungsgerichtshof
28.04.1997
94/10/0094
GRS wie VwGH E 1996/03/25 94/10/0122 3
Im Falle des Vorhandenseins das Landschaftsbild mitprägender (prägender) anthropogener Eingriffe ist maßgeblich, wie sich die betreffende Maßnahme in das gegebene, durch die bereits vorhandenen menschlichen Eingriffe mitbestimmte Wirkungsgefüge der bestehenden Geofaktoren einpaßt (Hinweis E 26.6.1995, 95/10/0002).