Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1997

Geschäftszahl

94/10/0094

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/25 94/10/0122 3

Stammrechtssatz

Im Falle des Vorhandenseins das Landschaftsbild mitprägender (prägender) anthropogener Eingriffe ist maßgeblich, wie sich die betreffende Maßnahme in das gegebene, durch die bereits vorhandenen menschlichen Eingriffe mitbestimmte Wirkungsgefüge der bestehenden Geofaktoren einpaßt (Hinweis E 26.6.1995, 95/10/0002).