Verwaltungsgerichtshof
28.04.1997
94/10/0094
GRS wie 88/10/0027 E 16. Mai 1988 RS 7
(hier: Gerätehütte im Seeuferbereich)
Auch das Unterbleiben der "Verstärkung" einer Eingriffswirkung ("weitere Belastung")" durch einen weiteren Badesteg liegt im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes.