Verwaltungsgerichtshof
28.04.1997
94/10/0094
GRS wie VwGH E 1993/07/05 93/10/0085 1
Die Beurteilung eines baulichen Objektes als maßgeblicher Eingriff setzt nicht voraus, daß im betreffenden Uferabschnitt noch keinerlei Verbauung besteht.