Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1997

Geschäftszahl

94/10/0094

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/07/05 93/10/0085 1

Stammrechtssatz

Die Beurteilung eines baulichen Objektes als maßgeblicher Eingriff setzt nicht voraus, daß im betreffenden Uferabschnitt noch keinerlei Verbauung besteht.