Verwaltungsgerichtshof
06.05.1996
94/10/0069
Die Schutzwaldeigenschaft knüpft an die Gefährdung des Standortes und das sich daraus ergebende Erfordernis besonderer Waldbehandlung an (Paragraph 21, Absatz eins, ForstG 1975). Schutzobjekt ist die Erhaltung des Waldes und seiner Funktionen.