Verwaltungsgerichtshof
23.10.1995
94/10/0053
Durch die beantragte Angabe "mit zwei bis drei Blütenpollen-Kapseln unterstützen Sie Ihre tägliche Zufuhr an Mineralstoffen und Spurenelementen" wird der Eindruck einer besonderen physiologischen Wirkung in der Richtung erzeugt, durch die Einnahme von Blütenpollen-Kapseln in der empfohlenen Menge zusätzlich zur täglichen Ernährung würde ein Mangel an Mineralstoffen und Spurenelementen hintangehalten bzw diesem vorgebeugt (Hinweis E 10.11.1986, 86/10/0160, und E 18.4.1994, 92/10/0381).