Verwaltungsgerichtshof
30.05.1994
94/10/0028
GRS wie VwGH E 1994/03/14 93/10/0012 2
Die Verursachung von Lärm außerhalb eines Naturschutzgebietes kann einen "Eingriff" iSd Paragraph 7, Absatz 2, NÖ NatSchG 1977 darstellen, wenn dadurch Beeinträchtigungen am Pflanzenkleid oder Tierleben des Naturschutzgebietes eintreten können.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/10/0029
94/10/0031
94/10/0030