Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1994

Geschäftszahl

94/10/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2858/54 E 14. Dezember 1956 RS 1

Stammrechtssatz

Der Berufungswerber ist nicht verpflichtet, von vornherein alle Umstände anzuführen, aus denen er die Rechtzeitigkeit seiner Berufung ableitet (Hinweis E 11.12.1951, 1175/51, VwSlg 2367 A/1951).