Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1995

Geschäftszahl

94/09/0395

Rechtssatz

Unterläßt ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH in Ausübung der Überlassung ausländischer Arbeitskräfte seitens einer OHG iSd Paragraph 25, GmbHG zielführende bzw auf umfassender Sachverhaltsdarstellung beruhende Erkundigungen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde und/oder bei einer zur Parteienvertretung befugten Person oder Stelle - insbesondere auch die ihm mögliche Auskunft beim Gewerberegister hinsichtlich der für die ausländische Arbeitskräfte überlassende OHG überhaupt bestehenden Gewerbeberechtigungen bzw Nachforschungen über deren tatsächlichen Geschäftsbetrieb - liegt zumindest ein die Anwendbarkeit des Paragraph 5, Absatz 2, VStG ausschließendes fahrlässiges Verhalten vor (Hinweis E 30.8.1991, 91/09/0022).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/09/0393 E 21. September 1995

94/09/0398 E 21. September 1995

94/09/0397 E 21. September 1995

94/09/0394 E 21. September 1995