Verwaltungsgerichtshof
20.04.1995
94/09/0377
Eine Tiefgarage für eine Wohnungseigentumsanlage fällt nicht unter den Ausdruck "Anlagen" iSd Paragraph 18, Absatz 3, Litera a, AuslBG, mag sie auch aus vorgefertigten Betonteilen montiert worden sein, denn es handelt sich dabei offenkundig nicht um eine Produktionstätte oder um eine sonst dem betrieblichen Produktionsprozeß des Bestellers dienende Anlage.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/09/0378