Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1995

Geschäftszahl

94/09/0377

Rechtssatz

Eine Tiefgarage für eine Wohnungseigentumsanlage fällt nicht unter den Ausdruck "Anlagen" iSd Paragraph 18, Absatz 3, Litera a, AuslBG, mag sie auch aus vorgefertigten Betonteilen montiert worden sein, denn es handelt sich dabei offenkundig nicht um eine Produktionstätte oder um eine sonst dem betrieblichen Produktionsprozeß des Bestellers dienende Anlage.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

94/09/0378