Verwaltungsgerichtshof
21.03.1995
94/09/0375
Die vom AuslBG geschützten Interessen werden in jedem Falle bei der unberechtigten Beschäftigung von Ausländern verletzt. Daher erübrigen sich nähere Ausführungen in der Begründung des Bescheides dazu, wann es zu einer Verletzung gesamtwirtschaftlicher oder sonstiger öffentlicher Interessen gekommen ist.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0376 E 21. März 1995