Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1995

Geschäftszahl

94/09/0347

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0163 3

Stammrechtssatz

Die zusätzliche Miteinbeziehung einer "einschlägigen Vormerkung nach dem AuslBG", die iSd Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, AuslBG ein strafsatzqualifizierendes Tatbestandsmerkmal darstellt, in die Strafbemessung, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar.