Verwaltungsgerichtshof
07.09.1995
94/09/0321
Verstöße gegen Paragraph 28, Absatz eins, AuslBG, die in zeitlich nicht weit auseinanderliegenden Fällen (hier: einen Monat) jeweils auf derselben Baustelle, hinsichtlich derselben Person des unberechtigt beschäftigten Ausländers und jeweils unter Inanspruchnahme desselben Arbeiskräfteüberlassers begangen werden, indizieren als demnach (völlig) gleichartige Einzelhandlungen und als sich wiederholende Angriffe auf ein identes (aber nicht höchst persönliches) Rechtsgut (nämlich den inländischen Arbeitsmarkt) auch das Vorliegen eines innerbetrieblichen Gesamtkonzeptes des Arbeitgebers, nämlich seinen Geschäftsbetrieb zumindest teilweise auf eine konsenslose Beschäftigung von Ausländern abzustellen, auch in objektiver Hinsicht (Hinweis E 27.1.1981, 818, 861, 944, 1003/80, VwSlg 10352 A/1981, E 30.3.1982, 81/11/0087, VwSlg 10692 A/1982).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0336 E 7. September 1995