Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1997

Geschäftszahl

94/09/0320

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0047 15

Stammrechtssatz

Auch ein Gegenstand von weniger eminentem oder in der Fachwelt nicht unumstrittenen künstlerischem Wert kann durch das Zusammentreffen mit einer gleichzeitig gegebenen historischen oder kulturellen Bedeutung eine entsprechende Aufwertung erfahren (Hinweis E 16.12.1976, 1231/75).