Verwaltungsgerichtshof
13.02.1997
94/09/0320
GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0047 15
Auch ein Gegenstand von weniger eminentem oder in der Fachwelt nicht unumstrittenen künstlerischem Wert kann durch das Zusammentreffen mit einer gleichzeitig gegebenen historischen oder kulturellen Bedeutung eine entsprechende Aufwertung erfahren (Hinweis E 16.12.1976, 1231/75).