Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1995

Geschäftszahl

94/09/0315

Rechtssatz

Hat die belangte Behörde das nach Paragraph 4, Absatz 6, AuslBG erschwerte Verfahren mit Recht angewendet, dann spielt es für die Frage der Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung keine Rolle, ob eine Stellung von Ersatzkräften möglich gewesen ist oder nicht.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/09/0264 E 21. März 1995

94/09/0313 E 21. März 1995

94/09/0316 E 24. Februar 1995

94/09/0317 E 24. Februar 1995

95/09/0009 E 21. März 1995