Verwaltungsgerichtshof
24.02.1995
94/09/0315
Hat die belangte Behörde das nach Paragraph 4, Absatz 6, AuslBG erschwerte Verfahren mit Recht angewendet, dann spielt es für die Frage der Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung keine Rolle, ob eine Stellung von Ersatzkräften möglich gewesen ist oder nicht.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0264 E 21. März 1995
94/09/0313 E 21. März 1995
94/09/0316 E 24. Februar 1995
94/09/0317 E 24. Februar 1995
95/09/0009 E 21. März 1995