Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1999

Geschäftszahl

94/09/0291

Rechtssatz

Das Erfordernis des regelmäßigen (und nicht bloß gelegentlichen) Verlassens der Wohnung zum Zweck einer lebensnotwendigen medizinischen Behandlung wegen eines akausalen Nierenleidens im Krankenhaus, wie dies bei der Dialyse zutrifft, gehört zweifellos zu den lebenswichtigen Verrichtungen.