Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1994

Geschäftszahl

94/09/0199

Rechtssatz

Daß der beantragte Ausländer (Elektromonteur) "als selbständiger Wirtschaftsfaktor" das verdiente Geld wieder investieren und "eine Belebung der Wirtschaft herbeigeführt würde", bildet kein gesamtwirtschaftliches Erfordernis iSd Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 3, AuslBG.