Verwaltungsgerichtshof
21.03.1995
94/09/0163
Die zusätzliche Miteinbeziehung einer "einschlägigen Vormerkung nach dem AuslBG", die iSd Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, AuslBG ein strafsatzqualifizierendes Tatbestandsmerkmal darstellt, in die Strafbemessung, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar.