Verwaltungsgerichtshof
29.08.1996
94/09/0136
GRS wie VwGH E 1994/10/13 93/09/0354 1
Der für die beantragte ausländische Arbeitskraft vorgesehene Tätigkeitsbereich in der Ordination und im Labor eines Facharztes (Reinigungsarbeiten allenfalls verbunden mit Buchhaltungstätigkeiten) stellt INHALTLICH keine Tätigkeit der Gesundheitspflege oder Wohlfahrtspflege dar.