Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1995

Geschäftszahl

94/09/0123

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0375 2

Stammrechtssatz

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet wäre, nur die gesetzliche Mindeststrafe zu verhängen.