Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1994

Geschäftszahl

94/09/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2771/52 E 25. Juni 1953 VwSlg 3046 A/1953 RS 2

Stammrechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Verwaltungsbehörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.