Verwaltungsgerichtshof
27.07.1994
94/09/0102
Einen besonderen Milderungsgrund iSd Paragraph 34, Ziffer 12, StGB muß die Behörde nicht annehmen, wenn der Beschuldigte trotz einer ihm obliegenden Sorgfaltspflicht keine entsprechenden Nachforschungen über die Rechtslage, angestellt hat.