Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.1994

Geschäftszahl

94/09/0102

Rechtssatz

Einen besonderen Milderungsgrund iSd Paragraph 34, Ziffer 12, StGB muß die Behörde nicht annehmen, wenn der Beschuldigte trotz einer ihm obliegenden Sorgfaltspflicht keine entsprechenden Nachforschungen über die Rechtslage, angestellt hat.