Verwaltungsgerichtshof
30.06.1994
94/09/0049
GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/09/0173 6
Die Verhängung einer (Gesamtarreststrafe) Ersatzarreststrafe ohne Differenzierung nach den einzelnen (hier: neun), dem Beschuldigten zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen ist gesetzwidrig (Hinweis E 19.2.1993, 92/09/0307).