Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1994

Geschäftszahl

94/09/0049

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/09/0173 6

Stammrechtssatz

Die Verhängung einer (Gesamtarreststrafe) Ersatzarreststrafe ohne Differenzierung nach den einzelnen (hier: neun), dem Beschuldigten zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen ist gesetzwidrig (Hinweis E 19.2.1993, 92/09/0307).