Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1994

Geschäftszahl

94/09/0035

Rechtssatz

Das Verwaltungsstrafverfahren (hier: nach dem AuslBG) wird nicht gegen eine "Firma" oder gegen eine juristische Person, sondern immer nur gegen physische Personen geführt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090035.X04