Verwaltungsgerichtshof
19.12.1996
94/09/0016
Stehen die dem Beamten zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang, ist eine isolierte Betrachtung, die sich jeweils nur auf einen Anschuldigungspunkt beschränkt, von vornherein verfehlt.