Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1996

Geschäftszahl

94/09/0016

Rechtssatz

Stehen die dem Beamten zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang, ist eine isolierte Betrachtung, die sich jeweils nur auf einen Anschuldigungspunkt beschränkt, von vornherein verfehlt.