Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1995

Geschäftszahl

94/08/0269

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/27 90/04/0265 11

Stammrechtssatz

Offenkundig iSd Paragraph 45, Absatz eins, AVG ist eine Tatsache dann, wenn sie entweder allgemein bekannt (notorisch) oder der Behörde im Zuge ihrer Amtstätigkeit bekannt und dadurch "bei der Behörde notorisch" ("amtsbekannt") geworden ist (Hinweis E 23.1.1986, 85/02/0210).